Autor: Martin Doubrava, Datum: 01. 1. 1970

Franchising in Czech Republic (only in German)

Das Franchising hat in der Tschechischen Republik keine lange Tradition. Erste Franchising-Geschäfte und erste Franchisingsverträge wurden nicht  vor dem November 1989 abgeschlossen. Die ersten Franchise Systeme wurden 1991  in der  damaligen Tschechoslowakei eingeführt. Franchise Systeme erfreuen sich seit dieser Zeit einer stetigen Entwicklung, sind hier doch nicht so weit verbreitet, wie in vielen  anderen Ländern der Region. Die Tschechische Franchise Assoziation (ČAF) hat cca. 90 Franchise Systeme im Lande registriert, insbesondere geht es dabei um Restaurantketten, Hotels, Einkaufsmärkte, Cafés, Fastfood – Betriebe. Die ersten Franchise Ketten im Lande waren McDonald´s, OBI. In der Praxis bewegt sich die Vertragslaufzeit hier zwischen 2 und 20 Jahren. Eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren ist am häufigsten. Mangels einer selbständigen gesetzlichen Regelung spielt der Europäische Kodex der Franchise Ethik aus dem Jahre 1972 eine wichtige Rolle, obwohl er nicht rechtsverbindlich ist. Die Einhaltung der dort normierten Bedingungen ist jedoch eine Bedingung für die Mitgliedschaft in der Tschechischen Franchise Organisation. Ohne selbst ein Franchise Experte zu sein, gehe ich davon aus, dass die Regelungen, die in der Tschechischen Republik Anwendung finden, im Wesentlichen mit der deutschen Praxis übereinstimmen. Das Franchising ist voll vereinbar mit dem Tschechischen Recht. Ebenso wie in einigen westeuropäischen Ländern ist das Franchising  in der Tschechischen Republik rechtlich nicht explizit geregelt. Der Franchise Vertrag ist hier jedoch nicht als spezieller Vertragstyp geregelt. Es handelt sich dabei um ein Schuldverhältnis zwischen zwei unternehmerischen Subjekten. Es handelt sich deshalb immer um einen Vertrag  „sui generis“. der laut Bestimmungen über Lizenz – Miets-,  Leasingsvertrags, oder auch laut Bestimmungen über Handelsvertretervertrages des (tsch.) BGB, Gesetz Nr. 89/2012 abgeschlossen werden kann. Es geht in weiteren um die Anwendung verschiede Normierungen aus den Bereichen des Mietrechtes und des Lizenzvertragsrechts. Im Grundsatz kennt auch das tschechische Recht den Schutz des Gewerbe­treibenden vor Nachahmung durch Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Geschmacksmustergesetz und Markengesetz.. Die Gedanken des Franchise Rechts werden überwiegend aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch hergeleitet, wobei insbesondere die Mietrechtsregelungen gelten. Die dort für den Mietvertrag vorgeschriebenen essentialia negotii sind auch für den Franchisevertrag bindend, nämlich: Vertragsgegenstand und Vertragszweck, Höhe und Fälligkeit der Franchisegebühr, Zahlungsweise dieser Gebühr, sowie eine Bestimmung über die Vertragslaufzeit, sofern es sich um einen befristeten Vertrag handelt, was regelmäßig der Fall ist. Konflikte werden im Rahmen von Franchise Verträgen häufig über Schiedsverfahren geregelt, wonach auf Grund des Gesetzes Nr. 216/1994 über Schiedsverfahren eine entsprechende Schiedsklausel im Vertrag erforderlich ist. Das zu schützende Know-how ist nach Tschechischem Recht nicht exakt definiert, sondern es wird über eine analoge Anwendung der § 2358 des (tsch.) BGB geschützt, wie andere immaterielle Güter auch. Die lizenzvertraglichen Bestimmungen eines üblichen Franchisevertrages werden ebenfalls gemäß § 2357-§ 2383 des (tsch.) BGB als Vertragsregelung in den Franchise Vertrag aufgenommen. Die Vereinbarung von Vertragstrafen ist in Tschechien allgemein üblich und dies gilt für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen, bei weitem nicht nur  für Franchiseverhältnisse. Wichtig ist hierbei nur zu wissen, dass Vertragsstrafenregelungen schriftlich erfolgen müssen und als pauschalisierter Schadenersatz angesehen werden. Möchte man also neben der Vertragsstrafe noch einen Schadenersatzanspruch geltend machen, so ist dies nur möglich, wenn man sich dies daneben ausdrücklich vorbehält.

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